Rangordnung zur Aufnahme eines/r Verwaltungsassistenten/in VI. Funktionsebene in Vollzeitbeschäftigung

Rangordnung nach Titeln und Auswahltest zur Aufnahme mittels befristetem Arbeitsvertrag eines/r Verwaltungsassistenten/in - VI. Funktionsebene -  in Vollzeitbeschäftigung

Veröffentlichungsdatum:

11.04.2024

Lesedauer

3 Minuten

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assunzione

Branzoll, den 10.04.2024

Die Gemeindeverwaltung von Branzoll erstellt im Sinne des Artikels 92 des Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol – Regionalgesetz vom 3. Mai 2018, Nr. 2 eine Rangordnung nach Titeln und Auswahltest zur Aufnahme mittels befristetem Arbeitsvertrag eines/r Verwaltungsassistenten/in - VI. Funktionsebene -  in Vollzeitbeschäftigung .

Zugangsvoraussetzung:

- Reifezeugnis
- die Urkunde betreffend die Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache bezogen auf den Abschluss der Sekundarschule 2. Grades bzw. auf die ehem. gehobene Laufbahn “B2” (ehem. Niveau B) bzw. eine von der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen der Autonomen Provinz Bozen ausgestellte Ersatzbestätigung des Zweisprachigkeitsnachweises laut Legislativdekret Nr. 86/2010 (entsprechende Unterlagen beilegen). Die Bewerber der ladinischen Sprachgruppe müssen außerdem die Kenntnis der ladinischen Sprache, gemäß Art. 3 letzter Absatz des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 752 vom 26.07.1976 in geltender Fassung, nachweisen;

Die Erklärung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen laut Artikel 18 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752 in geltender Fassung ist (in verschlossenem Umschlag) dem Gesuch beizulegen.

Die diesbezüglichen Ansuchen, die auf dem eigens dafür vorgesehenen Vordruck auszufüllen sind, welcher auf der Internetseite der Gemeinde Branzoll (www.gemeinde.branzoll.bz.it) oder im Personalamt erhältlich ist, müssen bei sonstigem Ausschluss samt den erforderlichen Unterlagen bis spätestens Donnerstag, den 2. Mai 2024, um 12.00 Uhr, im Personalamt der Gemeinde Branzoll, mittels Post oder auf telematischem Weg mittels zertifizierter E-mail an branzoll.bronzolo@legalmail.it zugeschickt oder direkt beim Personalamt der Gemeinde Branzoll - Marconistraße Nr. 5, 2. Stock, abgegeben werden.

Übermittlung des Gesuchs mittels PEC
Wer das Gesuch über das sogenannte „zertifizierte elektronische Postfach“ (PEC) an die Adresse branzoll.bronzolo@legalmail.it übermittelt, kann die Bescheinigung der Sprachgruppenzugehörigkeit materiell auch nach Ablauf der Frist für die Gesuchstellung, jedoch spätestens am Tag des Auswahltests einreichen (ausschließlich als Originaldokument und in verschlossenem Umschlag), vorausgesetzt, im Gesuch wird ausdrücklich erklärt, dass die Bescheinigung vor Ablauf der genannten Frist ausgestellt worden ist. Sollte sich nach Absolvierung des Eignungstests herausstellen, dass die vorgelegte Bescheinigung der Sprachgruppenzugehörigkeit nach dem Abgabetermin ausgestellt oder aus anderen Gründen ungültig ist, verfällt wegen fehlender Zugangsvoraussetzung auch das Recht auf Einstellung. Ungültig ist die Bescheinigung der Sprachgruppenzugehörigkeit, die als Fotokopie, Fax-Sendung oder Pdf-Datei übermittelt wird.
Das Einlaufdatum des Gesuches wird durch den Datumsstempel des zuständigen Gemeindeamtes festgehalten.
Die für die Einreichung des Gesuches und der Dokumente festgesetzte Frist ist unaufschiebbar und daher werden Gesuche, die aus irgendeinem Grund, auch wegen höherer Gewalt oder Handlungen und Unterlassungen Dritter, verspätet in der Gemeinde eintreffen, nicht berücksichtigt.
Das Zulassungsgesuch muss vom/von der Bewerber/in unterzeichnet werden, ansonsten wird er/sie vom Rangordnung ausgeschlossen.

Die Unterzeichnung des Zulassungsgesuchs in die Rangordnung mit den Ersatzerklärungen laut DPR Nr. 445 vom 28.12.2000 unterliegt dann nicht der Beglaubigung, wenn das Gesuch in Anwesenheit des für den Empfang zuständigen Beamten unterzeichnet wird, bzw. wenn das Zulassungsgesuch samt einer ebenfalls nicht beglaubigten Fotokopie des Personalausweises des/der Bewerbers/in eingereicht wird.

Die/der Bewerber/in wird einem Eignungstest unterzogen. Die Prüfung beinhaltet allgemeine Kenntnisse zu folgenden Themen:

- Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol – Regionalgesetz vom 3. Mai 2018, Nr. 2 i.d.g.F.;

- Verhaltenskodex für das Personal der Gemeinde Branzoll (genehmigt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 226 vom 23. Dezember 2022);

-  Satzung der Gemeinde Branzoll;

Das Kolloquium wird am Mittwoch, den 8. Mai 2024 ab 9:00 Uhr im Rathaus von Branzoll stattfinden. Die Kandidaten/innen werden in alphabetischer Reihenfolge angehört.

Der Ablauf des Prüfungsgesprächs wird auf der Website der Gemeinde Branzoll (www.gemeinde.branzoll.bz.it) in den News veröffentlicht.

DIESE MITTEILUNG GILT ALS FORMELLE EINLADUNG ZU DEN PRÜFUNGEN.

Weitere Auskünfte erteilt das Personalamt der Gemeinde Branzoll (Tel. 0471-597460/597462).

DIE BÜRGERMEISTERIN
- Giorgia Mongillo -

Datei

Kontakt

Personalamt

GUGLIELMO-MARCONI-STRASSE 5, 39051 BRANZOLL+39 0471 597460personalamt@gemeinde.branzoll.bz.it

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Zuletzt aktualisiert: 12.04.2024, 11:58 Uhr

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