RECYCLINGHOF BRANZOLL
Offnungszeiten:
MITTWOCH: 7.30-12.00 / 14.00-17.00
SAMSTAG: 8.00-12.00
- falls ein für die Öffnung des Recyclinghofes vorgesehener Tag am Mittwoch mit einem Feiertag zusammenfällt, wird die Öffnung auf den unmittelbar vorausgehenden Nichtfeiertag, mit Öffnungszeiten von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, vorverlegt.
- falls ein für die Öffnung des Recyclinghofes vorgesehener Tag am Samstag mit einem Feiertag zusammenfällt, wird die Öffnung auf den unmittelbar vorausgehenden Nichtfeiertag, mit Öffnungszeiten von 08:00 bis 12:00 Uhr, vorverlegt.
VERHALTENSREGELN:
- Bürger, welche Abfälle im Recyclinghof abgeben wollen, können diese nur unter Kontrolle durch den Gemeindebeauftragten sowie mit dessen Erlaubnis in die jeweils dafür vorgesehenen Container geben
- die Zufahrt in den Recyclinghof von Fahrzeugen muss vom Gemeindebeauftragten genehmigt werden
- die Zufahrt zu den Entladerampen ist nur für die zur Entsorgung unbedingt notwendige Zeit gestattet
- für die Traktoren und Lieferwagen ist die Zufahrt zu den Entladerampen nicht gestattet
- der Eintritt zum Recyclinghof für Fahrzeuge mit Anhängern ist nur am Mittwoch erlaubt. Am SAMSTAG ist der Eintritt VERBOTEN
- es ist verboten, Abfälle außerhalb des Recyclinghofes und der dafür vorgesehenen Container abzulagern
- folgende Abfälle gehören nicht zu den biologisch abbaubaren Küchenabfällen: Nylontüten, biologische abbaubare Taschen, Öle und Fette, Papier, Wollreste, Mist und Einstreu von Tieren, Asche, Zigarettenreste, flüssige Lebensmittel, Holz, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Sand, Steine, Porzellan, Binden, Windeln, Textilien, Leder, Farben und Medikamente
- Kartonbehälter müssen zuvor auseinandergenommen und gefaltet werden
- die Getränkekartons (Tetra-Pak) müssen leer, ausgespült und zusammengedrückt werden
- die Plastikflaschen und die Dosen müssen leer, ausgespült und zusammengedrückt werden
- die Glasflaschen müssen leer und ausgespült werden.
UM DIE ENTSORGUNGSARBEITEN MÖGLICHST ZU BESCHLEUNIGEN, IST ES VERBOTEN DIE ZU ENTSORGENDEN STOFFE AN ORT UND STELLE AUSZUSORTIEREN!!!
NICHT ANGENOMMEN WERDEN:
- Gipskarton, weil er Sulfat enthält
- Holz, welches aus dem Abbruch von Gebäuden stammt
- Eternit
- Gasflaschen
Die Entsorgung der aufgezählten Materialien übernehmen Fachbetriebe, bzw. Produzenten/Verkäufer der Produkte.
Recyclinghof_Branzoll_-_Anleitung_zur_Mülltrennung[1].pdf scaricare (1.2 MB)
Mülltrennung Getränkekartons
Gemeindebetriebsverordnung des gemeindeeigenen Recyclinghofes
Gemeindeverordnung Müllentsorgungsdienst