Einkommensteuer natürlicher Personen - IRPEF

Zur Zahlung des Gemeindezuschlags auf die Einkommensteuer natürlicher Personen sind alle natürlichen...

Veröffentlichungsdatum:

19.07.2022

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Zur Zahlung des Gemeindezuschlags auf die Einkommensteuer natürlicher Personen sind alle natürlichen Personen, die gemäß den geltenden Gesetzbestimmungen am 1. Januar des Bezugsjahres ihren Steuerwohnsitz in der Gemeinde Branzoll haben, verpflichtet.

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GUGLIELMO-MARCONI-STRASSE 5, 39051 BRANZOLL+39 0471 597450ufficio.tributi@comune.bronzolo.bz.it

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Zuletzt aktualisiert: 05.03.2024, 16:02 Uhr

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