Öffentliche Veranstaltungen bedürfen einer Genehmigung durch die Gemeindeverwaltung. Das entsprechende Formular muss mit allen darin aufgelisteten Unterlagen spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin bei der Gemeinde eintreffen. Lediglich die Erklärungen über die fachgerechte Montage und die Konformitätserklärungen für die Elektro- und Wasserinstallationen dürfen bis kurz vor dem Veranstaltungstermin nachgereicht werden.
Bei Veranstaltungen (mit mehr als 500 Personen), hat die Risikoberechnung in Bezug auf die gesundheitliche Betreuung der Veranstaltung nicht mehr anhand eines Papierformblattes, sondern über das vom Südtiroler Sanitätsbetriebes bereitgestellte Portal "Gestione Assistenza Manifestazioni ed Eventi Sportivi (GAMES) zu erfolgen. Die vom GAMES erstellte Bescheinigung über die Freigabe der Veranstaltung ist vom Veranstalter zusammen mit dem Antrag auf Erteilung der Bewilligung zur Abhaltung der Veranstaltung im Lizenzamt termingerecht einzureichen.
Die Aufführung von Darbietungen an einem öffentlichen Ort oder für die Öffentlichkeit bestimmt werden durch das Landesgesetz 13.05.1992 Nr. 13 (Bestimmungen über öffentliche Veranstaltungen) geregelt.