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Ab den 1. Januar 2014 müssen Meldungen, welche sich auf den Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel)...
12.07.2022
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Bild von SuperMerrily / Pixabay
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Ab den 1. Januar 2014 müssen Meldungen, welche sich auf den Handel auf öffentlichen Flächen (Wanderhandel) beziehen, wie z.B. Tätigkeitsbeginn, Änderungen sowie die Streichung der Tätigkeit, digital über den Einheitsschalter (SUAP) der jeweils zuständigen Gemeinde, eingereicht werden.
Nähere Informationen finden Sie im Bürgernetz
Zuletzt aktualisiert: 17.12.2024, 09:39 Uhr