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Planungsinstrumenten der Gemeinde
Für alle, die Informationen zu Planungsinstrumenten der Gemeinde suchen und einsehen möchten.
Das Land und die Gemeinden bestimmen und befolgen mit den Planungsinstrumenten die Ziele und die politische Ausrichtung des Landschaftsschutzes, der Einschränkung des Bodenverbrauchs und der Raumentwicklung.
Planungsinstrumente im Sinne von IV. Titel des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 "Raum und Landschaft" sind:
Die Erarbeitung der Planungsinstrumente erfolgt unter Einhaltung der Grundsätze der Beteiligung, der Konzentration und Koordinierung der Verfahren und der loyalen Zusammenarbeit der interessierten Verwaltungen.
Wählen Sie die Kategorie der Informationen, die Sie anzeigen möchten.
Für die Nutzung sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
Anzeige von Informationen zu Planungsinstrumenten der Gemeinde gemäß Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft”.
Keine.
Zuletzt aktualisiert: 28.04.2026, 09:09 Uhr