Planungsinstrumente

Planungsinstrumenten der Gemeinde

Für wen

Für alle, die Informationen zu Planungsinstrumenten der Gemeinde suchen und einsehen möchten.

Beschreibung

Das Land und die Gemeinden bestimmen und befolgen mit den Planungsinstrumenten die Ziele und die politische Ausrichtung des Landschaftsschutzes, der Einschränkung des Bodenverbrauchs und der Raumentwicklung.

Planungsinstrumente im Sinne von IV. Titel des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 "Raum und Landschaft" sind:

Die Erarbeitung der Planungsinstrumente erfolgt unter Einhaltung der Grundsätze der Beteiligung, der Konzentration und Koordinierung der Verfahren und der loyalen Zusammenarbeit der interessierten Verwaltungen.

So geht's

Wählen Sie die Kategorie der Informationen, die Sie anzeigen möchten.

Was ist notwendig

Für die Nutzung sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.

Was Sie erhalten

Anzeige von Informationen zu Planungsinstrumenten der Gemeinde gemäß Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft”.

Fristen und Fälligkeiten

Keine.

Kosten

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Keine.

Kontakte

Bauamt

GUGLIELMO-MARCONI-STRASSE 5, 39051 BRANZOLL+39 0471 597420bauamt@gemeinde.branzoll.bz.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.04.2026, 09:09 Uhr